Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sakel-IT Einzelunternehmen Christopher Sakel, Im Eichengrund 10, 37170 Uslar (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden über Webentwicklung, Shopentwicklung, Hosting, IT-Betreuung, Telefonie und damit zusammenhängende Leistungen.
1.2 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur, soweit der Auftragnehmer ihnen schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall gehen diesen Bedingungen vor (§ 305b BGB).
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Darstellungen auf der Webseite des Auftragnehmers sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
2.2 Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
2.3 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Annahme des Angebots in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Textform per E-Mail genügt.
3. Leistungsumfang
3.1 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist das jeweilige Angebot einschließlich der darin genannten Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Leistungsgegenstand zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist und den vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigt. Das gilt insbesondere für den Austausch technischer Komponenten gegen gleichwertige.
3.3 Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen am Leistungsumfang, unterbreitet der Auftragnehmer ein ergänzendes Angebot. Bis zu dessen Annahme wird die Arbeit auf Grundlage des ursprünglichen Auftrags fortgesetzt.
3.4 Bei Hosting-Leistungen schuldet der Auftragnehmer eine Verfügbarkeit von 99 Prozent im Jahresmittel. Nicht eingerechnet werden angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
4. Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Inhalte, Zugänge und Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Dazu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu bestehenden Systemen und benannte Ansprechpartner.
4.2 Der Kunde versichert, dass er an den überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
4.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Entstehen dem Auftragnehmer dadurch Mehraufwendungen, sind diese nach dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.
5. Termine
5.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Zeitpunkte.
5.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Störungen bei Vorlieferanten oder unterlassener Mitwirkung des Kunden verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung.
6. Vergütung und Zahlung
6.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Ohne besondere Vereinbarung wird nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.
6.2 Bei Projekten ab einem Auftragswert von 2.000 Euro ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von 30 Prozent bei Auftragserteilung zu verlangen.
6.3 Wiederkehrende Leistungen wie Hosting, Wartung und Betreuung werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet.
6.4 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB.
6.5 Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, kann der Auftragnehmer laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist aussetzen. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
6.6 Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
6.7 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Abnahme
7.1 Soweit Werkleistungen geschuldet sind, zeigt der Auftragnehmer die Fertigstellung an und stellt das Ergebnis zur Abnahme bereit.
7.2 Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme in Textform. Wesentliche Mängel sind dabei konkret zu benennen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
7.3 Erklärt sich der Kunde innerhalb der Frist nicht und benennt keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Der Auftragnehmer weist bei Bereitstellung auf diese Folge hin.
7.4 Nimmt der Kunde die Leistung produktiv in Betrieb, gilt sie spätestens mit Ablauf von 14 Tagen ab Inbetriebnahme als abgenommen.
8. Nutzungsrechte
8.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die erstellten Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen.
8.2 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Eine vorherige Nutzung erfolgt widerruflich.
8.3 Nicht übertragen werden Rechte an allgemein verwendbaren Bestandteilen wie Bibliotheken, Bausteinen und Werkzeugen, die der Auftragnehmer projektübergreifend einsetzt. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, sie in anderen Projekten zu verwenden.
8.4 Setzt die Leistung Software Dritter ein, gelten deren Lizenz- bedingungen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, soweit sie die Nutzung durch den Kunden beschränken.
9. Leistungen Dritter
9.1 Der Auftragnehmer darf Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Er bleibt Vertragspartner des Kunden.
9.2 Vermittelt der Auftragnehmer Leistungen Dritter, etwa Domains, Zertifikate oder Softwarelizenzen, kommt der Vertrag über diese Leistungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es gelten deren Bedingungen und Kündigungsfristen.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Verträge über wiederkehrende Leistungen laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Kunde mit erheblichen Zahlungen in Verzug gerät oder die Systeme rechtswidrig nutzt.
10.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
10.4 Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer dem Kunden dessen Daten auf Wunsch einmalig in einem gängigen Format bereit. Der Aufwand wird nach Stundensatz vergütet. Der Auftragnehmer löscht die Daten 30 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
11. Mängelansprüche
11.1 Der Auftragnehmer beseitigt Mängel durch Nachbesserung oder Neuherstellung nach eigener Wahl.
11.2 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau, dass sie nachvollzogen werden können.
11.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
11.4 Kein Mangel liegt vor, wenn die Beeinträchtigung auf unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Änderungen des Kunden oder auf Störungen bei Dritten beruht, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
11.5 Software ist nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei herstellbar. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch mehr als unerheblich beeinträchtigt ist.
12. Haftung
12.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
12.4 Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur bis zu dem Betrag, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. Der Kunde bleibt für eigene Sicherungen verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang gehört.
12.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
13. Vertraulichkeit
13.1 Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Das gilt über das Vertragsende hinaus.
13.2 Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
13.3 Zugangsdaten werden auf beiden Seiten gegen unbefugten Zugriff gesichert. Der Kunde teilt dem Auftragnehmer unverzüglich mit, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind.
14. Datenschutz
14.1 Beide Seiten beachten die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
14.2 Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, etwa im Rahmen von Hosting oder Betreuung, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen Bedingungen in Datenschutzfragen vor.
14.3 Wie der Auftragnehmer mit Daten der Besucher seiner eigenen Webseite umgeht, steht in der Datenschutzerklärung.
15. Referenznennung
15.1 Der Auftragnehmer darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen und das Arbeitsergebnis in einem Portfolio zeigen, soweit der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
15.2 Vertrauliche Einzelheiten des Projekts bleiben davon ausgenommen. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und wirkt für die Zukunft.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
16.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
16.4 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: August 2026